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Festlegung von einsprachig- deutschen Straßennahmen

Festlegung von einsprachig- deutschen Straßennahmen: Österreichische Verfassung, Artikel 7 Staatsvertrag und Europäische Konventionen gelten auch für die Marktgemeinde St. Jakob im Rosental / Šentjakob v Rožu

Heute ist im Rahmen einer Gemeinderatssitzung in der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental/Šentjakob v Rožu ein Beschluss des Gemeinderates vorgesehen der in verfassungsgesetzlich geregelten zweisprachigen Ortschaften einsprachig – deutsche Wegbezeichnungen vorsieht. Damit würde man die bisher zweisprachigen Ortschaften auf verbliebene zweisprachige Blechtafeln reduzieren. Das ist das Ergebnis der mangelden Umsetzung des Artikel 7 Staatsvertrag von Wien durch notwendige gesetzliche Regelungen durch die Republik Österreich, meint der Rat der Kärntner Slowenen/Narodni svet koroških Slovencev.

Ein diesbezüglicher Beschluss des Gemeinderates stehe im krassen Widerspruch zur Staatszielbestimmung im Artikel 8 der Bundesverfassung, in der sich Bund, Länder und Gemeinden zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt bekennen, die durch die autochtonen Volkgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.

Auch die europäischen Konventionen des Minderheitenschutzes (Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, Europäische Menschenrechtskonvention), die von Österreich ratifiziert und als innerstaaliche Verpflichtung für die sprachlichen Minderheiten und deren Weiterentwicklung übernommen wurden, würden mit dem beabsichtigten Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental / Šentjakob v Rožu einen schweren Vertrauensverlust in diese deklarativen Schutzbestimmungen nach sich ziehen. Die Schutzbestimmungen der europäischen Konventionen für sprachliche Minderheiten haben die Mitgliedsstaaten des Europarates als gemeinsame Verpflichtung unterzeichnet.

Der Rat der Kärntner Slowenen / Narodni svet koroških Slovencev appelliert an die verantwortlichen GemeindepolitikerInnen der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental / Šentjakob v Rožu, sich bei der heute anstehenden Entscheidung der Bezeichnung von Straßennahmen ihrer Verantwortung aus den oben erwähnten Verfassungs- und anderer Schutzbestimmungen für Minderheitenrechte zu stellen. Mit der Berücksichtigung des Slowenischen, das in der Gemeinde durch Jahrhunderte sicht- und hörbar vorhanden ist, unter anderem auch durch die zweisprachigen Ortstafeln, das öffentliche Leben und die rege Kulturarbeit, könnte man dem positiven Beispiel anderer Gemeinden folgen. Das würde den respektvollen Umgang mit den Angehörigen der slowenischen Volksgruppe unterstreichen und Zeugnis davon ablegen, dass die sprachliche und kulturelle Buntheit in der Gemeinde als Wert betrachtet wird, den es zu erhalten und weiter zu entwickeln gilt für die nächsten Generationen.