Bild: Stellungnahme der Vertretungsorganisationen zu den Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung

Stellungnahme der Vertretungsorganisationen zu den Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung

Die Vertretungsorganisationen der slowenischen Volksgruppe (Narodni svet koroških Slovencev/Rat der Kärntner Slowenen – Skupnost koroških Slovencev in Slovenk/Gemeinschaft der Kärntner Sloweninnen und Slowenen – Zveza slovenskih organizacij/Zentralverband slowenischer Organisationen) begrüßen die Bemühungen des Landes Kärnten, die slowenische Volksgruppe in der neuen Kärntner Landesverfassung zu verankern.

 

  1. Unbeschadet der Tatsache, dass Deutsch die Staatssprache in allen Bundesländern Österreichs ist, soll  der Passus über Deutsch als Landessprache dahingehend ergänzt werden, dass im zweisprachigen Gebiet Kärntens (im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens) Deutsch und zusätzlich Slowenisch die Landessprachen sind.

 

  1. Der Hinweis auf „der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumte Rechte“ ist durch einen allgemeinen Hinweis auf die Volksgruppenrechte zu erweitern. Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen das Land alleiniger Gesetzgeber ist, etwa Kindergärten, Musikschule und Betreuungswesen.

 

  1. Der Verweis auf das Bekenntnis zur Volksgruppe „gemäß Art. 8 B-VG“ verpflichtet auch das Land Kärnten, von sich aus das Bekenntnis zur slowenischen Volksgruppe in der Landesverfassung zu verankern und nicht nur in Anlehnung an den Art.8 B-VG, weil es lt. Bundesverfassung dazu verpflichtet ist.

 

  1. Die Gemeinden sind auf jeden Fall in das Bekenntnis zur Volksgruppe im Sinne der Staatszielbestimmung mit einzubeziehen.

 

Wir verweisen darauf, dass seitens der Vertretungsorganisationen Vorschläge zur Änderung der Landesverfassung zeitgerecht eingebracht worden sind und aufrecht bleiben.