Bild: 50 Jahre Volksgruppengesetz – Dringendes Gebot für eine umfassende Modernisierung des Volksgruppenrechts

50 Jahre Volksgruppengesetz – Dringendes Gebot für eine umfassende Modernisierung des Volksgruppenrechts

Anlässlich des 50. Jahrestages der Verabschiedung des Volksgruppengesetzes blickt die slowenische Volksgruppe sowohl auf dessen historische Bedeutung als auch mit einem kritischen Blick auf seine Entwicklung zurück.

Das Volksgruppengesetz aus dem Jahr 1976 stellte den ersten Versuch dar, die Rechte der Volksgruppen in Österreich systematisch zu regeln und die Bestimmungen des Artikels 7 des österreichischen Staatsvertrages umzusetzen. Es führte die Volksgruppenbeiräte ein, schuf eine gesetzliche Grundlage für die Volksgruppenförderung und regelte einzelne Bereiche des Gebrauchs der slowenischen Sprache als Amtssprache sowie der zweisprachigen Topographie näher.

Gleichzeitig entsprach das Gesetz bereits zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens nicht in vollem Umfang den berechtigten Erwartungen der slowenischen Volksgruppe.

In einzelnen Bereichen schränkte es die Rechte sogar gegenüber jenem Umfang ein, der sich aus Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrages ergibt.

Mehrere seiner Bestimmungen – darunter auch die 25-Prozent-Klausel für zweisprachige topographische Aufschriften – wurden vom Verfassungsgerichtshof später als verfassungswidrig aufgehoben.

Auch fünfzig Jahre nach seinem Inkrafttreten sind zahlreiche Fragen weiterhin ungelöst.

Die slowenische Volksgruppe kann sich nach fünfzig Jahren ein weiteres Hinauszögern notwendiger Reformen nicht mehr leisten.

Der gesellschaftliche Wandel, die fortschreitende Assimilation und neue Herausforderungen erfordern einen modernen Rechtsrahmen, der nicht nur den Erhalt, sondern auch die nachhaltige Entwicklung der slowenischen Volksgruppe in Österreich gewährleistet.

Wir begrüßen alle Änderungen, die zu einer Verbesserung der Situation der Volksgruppen beitragen und ihre Mitwirkung an gesetzgeberischen Prozessen stärken.

Gleichzeitig halten wir fest, dass einzelne Verbesserungen eine umfassende Modernisierung des Volksgruppenrechts nicht ersetzen können.

Erforderlich sind weitere Schritte insbesondere im Bereich eines wirksameren Rechtsschutzes, der Weiterentwicklung der Sprachrechte, des Bildungswesens sowie in weiteren Bereichen, die für die Zukunft der Volksgruppe von entscheidender Bedeutung sind.

Wenn der Erhalt und die Förderung der autochthonen Volksgruppen tatsächlich ein zentrales Anliegen der Republik Österreich sind, wie dies wiederholt auch in Regierungsprogrammen zum Ausdruck gebracht wurde, dann erwarten wir, dass diesem Bekenntnis nun auch konkrete gesetzgeberische Maßnahmen folgen.

Der Schutz der Volksgruppen darf nicht bei politischen Absichtserklärungen stehenbleiben, sondern muss sich in einem modernen, wirksamen und zukunftsorientierten Rechtsrahmen widerspiegeln.

Der Zentralverband slowenischer Organisationen, der Rat der Kärntner Slowenen und die Gemeinschaft der Kärntner Sloweninnen und Slowenen sind bereit, als verantwortungsbewusste und konstruktive Partner gemeinsam mit der österreichischen Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften an der Weiterentwicklung eines modernen Volksgruppenrechts mitzuwirken. Der 50. Jahrestag des Volksgruppengesetzes soll nicht nur Anlass für einen Rückblick sein, sondern vor allem den Beginn einer neuen Phase der Weiterentwicklung des Volksgruppenrechts in Österreich markieren.