Bild: Sind 11 Gemeinden wichtiger als insgesamt 53?

Sind 11 Gemeinden wichtiger als insgesamt 53?

Wir erwarten Glaubwürdigkeit von den Vertretern der Volksgruppe

Seit Jahrzehnten bemühen wir uns um eine Ausweitung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit. Diese Ausweitung soll in etwa das derzeitige Gebiet der zweisprachigen Schulbildung abdecken. Die derzeitige Situation hinsichtlich der Bereitschaft der zuständigen Behörden erscheint uns als die beste seit 70 Jahren nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags. So hatten alle politischen Vertreter der Minderheit am 26. Mai in Wien ein sehr gutes Gespräch mit Justizministerin Anna Sporrer. Am 25. August fand dann in Klagenfurt – Zalka Kuchling, August Brumnik und Obmann Inzko – in den Räumlichkeiten der Landesregierung ein gutes Gespräch mit dem Kabinettschef der Ministerin, Mag. Dr. Alexander Klingenbrunner, und dem Sektionschef Dr. Alexander Pirker statt. In diesen Tagen äußerte der neue Präsident des Landesgerichts in Klagenfurt, Dr. Manfred Herrnhofer, öffentlich, dass er sich die Einführung der Zweisprachigkeit vor dem Landesgericht in Klagenfurt und die Ausweitung des Geltungsbereichs der zweisprachigen Rechtsprechung vorstellen könne.

Es gab also noch nie so viel guten Willen, Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrags im Bereich der Justiz umzusetzen, und daher ist die Behauptung des Obmannes der Gemeinschaft der Kärntner Sloweninnen und Slowenen, Kollegen Bernard Sadovnik, „es sei an der Zeit, das umzusetzen, was seit 70 Jahren im österreichischen Staatsvertrag verankert ist”, nicht glaubwürdig. Gleichzeitig lehnt Sadovnik laut ORF die Schließung der Bezirksgerichte im Austausch für eine zweisprachige Justiz an den Landes- und Bezirksgerichten in Klagenfurt, Villach und Völkermarkt aber entschieden ab.

Wir müssen uns jedoch genau ansehen, was das bedeutet. Derzeit haben mehr als zwei Drittel der Gemeinden keinen Zugang zu einem zweisprachigen Gericht.

Im Bezirk Villach sind dies slowenischen Zentren wie St. Jakob im Rosental/ Šentjakob, Rosegg/ Rožek, Finkenstein/ Bekštanj, Hohenthurn/ Straja vas und Feistritz an der Gail/ Bistrica na Zilji. Im Bezirk Klagenfurt haben unter anderem die Einwohner von Ebenthal/ Žrelec (Radsberg/ Radiše), Keutschach/ Hodiše, Kötmannsdorf/ Kotmara vas, Ludmannsdorf/ Bilčovs, Schiefling/ Škofiče und anderen Gemeinden keinen Zugang zu zweisprachigen Gerichten. Im Jauntal sind es die Einwohner von Diex/ Djekše, Eberndorf/ Dobrla vas, Griffen/ Grebinj, Ruden/ Ruda, St. Kanzian/ Škocjan und Völkermarkt/ Velikovec.

Alle diese Gemeinden würden eine zweisprachige Justiz erhalten, wenn wir Kärntner Slowenen uns klug zurückhalten und uns an die Fakten halten würden.

Die Fakten sind jedoch folgende:

Die drei bestehenden zweisprachigen Gerichte existieren nur auf dem Papier, da im April in Bleiburg/ Pliberk der letzte Richter, der Slowenisch spricht, in den wohlverdienten Ruhestand gehen wird. Um diese kleinen Gerichte ohne slowenischen Richter zu erhalten, sind einige bereit, eine große territoriale und inhaltliche Reform und damit die Umsetzung des Staatsvertrags im Bereich der Justiz zu riskieren. Nach Ansicht von Mag. Vouk gefährden diejenigen, die die Reform der zweisprachigen Justiz durch unverantwortliche Verteidigung des Status quo, der keine echte Zweisprachigkeit darstellt, eine große und moderne Reform der zweisprachigen Justiz. Bleiburg wird also ab April junge deutschsprachige Richter haben, die aufgrund der bestehenden Regeln ständig wechseln werden. Bad Eisenkappel/ Železna Kapla hingegen keinen einzigen. Wollen wir das wirklich?

Die Befürwortung der bestehenden drei Gerichte kommt von der ÖVP und anderen Parteien, von Bürgermeistern, denen kleine Gerichte plötzlich am Herzen liegen. In den letzten Jahrzehnten haben sie jedoch nichts unternommen, damit die Gerichte über zweisprachige Sekretariate, moderne Übersetzungskapazitäten und eine gute Infrastruktur verfügen.

Im Gegensatz dazu wären die zweisprachigen Bezirksgerichte in Klagenfurt, Villach und Völkermarkt, vor allem aber das Landesgericht in Klagenfurt, mit dem bestmöglichen Service ausgestattet, mit Personal wie professionellen Übersetzern und Richtern, die qualitativ hochwertige Arbeit leisten.

Die Gerichte in Bleiburg/ Pliberk, Bad Eisenkappel/ Železna Kapla und Ferlach/ Borovlje würden auch in Zukunft regelmäßige Sprechstunden anbieten, in denen die Bürger die erforderlichen Informationen erhalten könnten.

Große Freude würde im Oberen Rosental und im Gailtal, im Bezirk Klagenfurt und in jenem Teil des Jauntales herrschen, wo man Zugang zu einer zweisprachigen Justiz erhalten würde. Wenn wir abwägen, was besser ist, drei kleine Gerichte für 11 Gemeinden oder moderne Gerichte für potenziell 53 Gemeinden, muss die Antwort klar sein.

Auch einige Landsleute, die in Wien oder Graz leben und arbeiten, würden sich darüber freuen, da in den künftigen Kompetenzzentren neue, hochwertige Arbeitsplätze entstehen würden, die auch als Vorbild für zweisprachige Gemeinden dienen könnten.