Staatsvertrag nach 71 Jahren, Memorandum nach 15 Jahren nicht erfüllt, zweisprachiges Gerichtswesen tot
Als der Staatsvertrag am 15. Mai 1955 unterzeichnet wurde, war ÖVP-Bundesminister für Unterricht, DDr. Heinrich Drimmel, gerade sieben Monate im Amt. Dennoch unternahm er umgehend erste Schritte, um, 1957, das Bundesgymnasium für Slowenen zu gründen. Diese, für die Volksgruppe laut Staatsvertrag vorgesehene Institution, nahm bereits zwei Jahre nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages, 1957, ihre Tätigkeit auf.
Für eine Reihe von „heimattreuen“ Organisationen war dies Schule jedoch ein Dorn im Auge und es wurden Proteste gegen das verpflichtende zweisprachige Volksschulwesen organisiert, insbesondere vom Heimatdienst, um dem Bundesgymnasium für Slowenen den Nachwuchs und somit den Nährboden zu entziehen. Und so fiel damals, 1958, nach einer Entscheidung des sozialistischen Landeshauptmannes Ferdinand Wedenig, die Zahl der zweisprachigen Volksschüler von 12.000 auf ca. 2.300. Der schlimmste Schlag für die Volksgruppe nach dem Krieg.
Guten Willen hat die, ebenfalls sozialistische Politikerin Hilde Hawlitschek bewiesen, die 1990 die zweisprachige Bundeshandelsakademie in Klagenfurt gegründet hat. Weiters wurde die zweisprachige Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsberufe in St. Peter bei St. Jakob auf ein Niveau gehoben, das den Abschluss mit Matura ermöglicht.
Der Staatsvertrag ist dementsprechend im Bereich Mittelschulen voll erfüllt.
Wir fordern jedoch den Bildungsminister im Volksschulbereich auf, das verpflichtende letzte Kindergartenjahr als Teil des Elementarunterrichtes anzusehen, wo im Bereich des zweisprachigen Schulwesens auch Slowenisch als Unterrichtssprache angeboten wird.
Zweisprachiges Justizwesen tot
Auch Justizministerin Anna Sporrer, die bereits mit gutem Willen daran arbeitet, hätte nach DDr. Drimmel und Dr. Hawlitschek die Möglichkeit, an der Erfüllung des Staatsvertrages zu wirken. Sie könnte die geerbten Ungerechtigkeiten im Bereich der Bezirksgerichte korrigieren. Das zweisprachige Gerichtswesen ist nämlich nach der Pensionierung des letzten zweisprachigen Richters, Anfang Mai, tot, bzw. es besteht nur mehr auf dem Papier.
Die Lösung wäre einfach, indem man die Zuständigkeit und Status der Gerichte in Klagenfurt/ Celovec, Villach/ Beljak und Völkermarkt/ Velikovec ausweiten würde. Dann wäre Artikel VII betreffend die Zuständigkeit der Gerichte vollständig erfüllt.
Memorandum aus 2011 – 15 Jahre unerfüllt
Bedauerlicherweise sind einige der Versprechungen des ungerechten Ortstafelkompromisses, der vor 15 Jahren unterzeichnet wurde, ebenfalls noch nicht erfüllt. Ungerecht deshalb, weil die vom österreichischen Verfassungsgerichtshof vorgegebenen 10 % Klausel nicht berücksichtigt, sondern von Ostermayer und Dörfler stattdessen 17,5% als Hürde festgelegt wurden, wodurch die Volksgruppe rund 200 zweisprachige Ortsschilder verloren hat.
Andererseits erhielt die Volksgruppe im Gegenzug für diesen schmerzhaften Kompromiss eine wichtige, schriftliche Zusage des damaligen Staatssekretärs Ostermayer, nämlich die "zügige" Verabschiedung eines "neuen Volksgruppengesetzes". Dieses Versprechen ist bis heute, nach 15 Jahren, nicht umgesetzt worden und die Volksgruppe fühlt sich betrogen. Es fehlen auch noch einige wenige Ortsschilder und ca. 50 Hinweisschilder. Landeshauptmann Dörfler hat andererseits versprochen, die slowenische Musikschule durch das Land Kärnten zu übernehmen, hat aber keinerlei Schritte unternommen. Erst LH Kaiser hat die Schule übernommen, aber aus koalitionsinternen Gründen, nur die Hälfte. Dieser Musikschule wurde von Staatssekretär Ostermayer außerdem eine „systemische Finanzierung“ von Bund und Land, also auch seitens des Staates zugesagt, die aber bis heute, es sind immerhin 15 Jahre vergangen, ausgeblieben ist.
Rat der Kärntner Slowenen und die gesamte Volksgruppe erinnert sich dieser Tage der am 29. April 1943 in Wien enthaupteten mutigen Angehörigen der Widerstandsbewegung aus Zell/ Sele und Umgebung.
Deshalb enthält der österreichische Staatsvertrag auch den wichtigen Artikel VII. Dieser Artikel, der Minderheitenrechte enthält, ist in einigen Bereichen erfüllt, in anderen aber nur unzureichend oder überhaupt nicht. Wir fordern daher die Verantwortlichen auf, Schritte zu unternehmen, den Staatsvertrag in allen Bereichen und vollständig zu erfüllen. Dem Buchstaben und dem Geiste nach.