Bild: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen - Österreich im vierten Prüfzyklus

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen - Österreich im vierten Prüfzyklus

Völkerrechtlich trat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen für Österreich mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

Die Vertragsstaaten verfassen in regelmäßigen Abständen Staatenberichte über die Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in ihren jeweiligen Ländern. Auf Basis dieses Staatenberichts, eines Besuches des Sachverständigenausschusses (Committee of Experts) im Vertragsstaat sowie von Informationen von Nichtregierungsorganisationen, Medienberichten etc. erstellt der Sachverständigenausschuss einen Prüfbericht über die Anwendung der Sprachencharta durch den jeweiligen Vertragsstaat. Schließlich mündet der Prüfvorgang (monitoring cycle) in einen Beschluss des Ministerkomitees des Europarates mit Empfehlungen an den Vertragsstaat.

Diese Woche war das Expertenkomitee zu Gast in Österreich, wo es Gespräche mit den Mitgliedern aller Volksgruppenbeiräte sowie Vertretern derVolksgruppen gegeben hat.