Bild: Staatsvertrag nach 68 Jahren unerfüllt

Staatsvertrag nach 68 Jahren unerfüllt

Der Rat der Kärntner Slowenen erinnert an die schmerzliche Tatsache, dass vor genau achtzig Jahren die Widerstandskämpfer aus Zell und Umgebung im Wiener Landesgericht durch Enthauptung hingerichtet wurden.  

Verurteilt wurden sie vom „Blutrichter“ Roland Freisler, der im gleichen Frühjahr auch die Mitglieder der „Weissen Rose“, die Geschwister Scholl, zu Tode verurteilt hat. 

Dementsprechend spricht die Moskauer Deklaration aus 1943 ausdrücklich davon, dass bei der Widererrichtung Österreichs, Bedachtnahme unvermeidlich sein wird, „wieviel Österreich selbst zu seiner Befreiung beigetragen haben wird“. 

Der Höhepunkt der jahrelangen Verhandlungen um die volle Freiheit Österreichs war der Staatsvertrag von 1955, der in Anerkennung für den Beitrag der Kärntner Slowenen, auch den wichtigen Artikel VII enthält. 

Der Artikel VII des Staatsvertrages, mit seinen Minderheitenrechten, ist in einigen wenigen Bereichen beinahe zur Gänze erfüllt, in anderen jedoch nur mangelhaft oder gar nicht. 

 So darf der Unterrichtsminister ersucht werden, dass nunmehr verpflichtende letzte Kindergartenjahr so zu gestalten, dass in diesem letzten Kindergartenjahr, im zweisprachigen Schulbereich, als Elementarunterricht auch Slowenisch angeboten wird. Der Staatsvertrag sprich nämlich von „Elementarunterricht“ in slowenischer Sprache. Ein Abschieben auf die Landesebene, die das verpflichtende letzte Kindergartenjahr nicht eingeführt hat, ist daher unzulässig. Außerdem soll der Unterrichtsminister die neulich geplante Kürzung des Slowenischunterrichts aussetzen, bis eine gerechte Regelung gefunden wird. 

Auch die Justizministerin hat eine Chance, die ererbten Ungerechtigkeiten im Bereich Bezirksgerichte, abzuschaffen. Die Lösung wäre eine sehr einfache, nämlich mit einer Ausweitung der Zuständigkeiten der Gerichte in Klagenfurt, Villach und Völkermarkt auf zweisprachige Gebiete. Dann wäre der Artikel VII im Bereich Gerichtsbarkeit voll erfüllt. Derzeit haben das Gailtal, Teile des Jauntales, das obere Rosental und einige Gemeinden im Bezirk Klagenfurt keinen Zugang zu einem zweisprachigen Bezirksgericht, also zwei Drittel des Siedlungsbereichs der Volksgruppe. Auch nicht die grüne Abgeordnete Olga Voglauer, die in einer ansonsten generell gut geführten zweisprachigen Gemeinde wohnt, in Ludmannsdorf. 

Bedauerlicherweise wurden auch einige der vor 12 Jahren unterzeichneten Versprechen des schmerzlichen und ungerechten Ortstafelkompromisses noch nicht umgesetzt. Ungerecht deshalb, weil die vom österreichischen Verfassungsgerichtshof vorgegebenen 10% ignoriert wurden und die Volksgruppe somit ca. 200 Ortsschilder verloren hat. Andererseits erhielt die Minderheit für den schmerzlichen Kompromiss seitens des damaligen Staatssekretärs Ostermayer, als Gegenleistung ein wichtiges Versprechen, nämlich die Verabschiedung eines „Volksgruppengesetzes neu, zügig“. Auch dieses Versprechen ist bis heute nicht einmal ansatzweise umgesetzt.