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Gedanken zum Jahrestag der Befreiung Österreichs

Anlässlich des Jahrestages des Gedenkens an die Befreiung Österreichs am 8.5.1945 begrüßt der Rat der Kärntner Slowenen die Bemühungen der Kärntner Landesregierung zur Einstellung der faschistischen Umtriebe bei der kroatischen Veranstaltung am Loibacherfeld/Libuško polje in Bleiburg/Pliberk. Jede Art faschistischer Wiederbetätigung sollte in Österreich und insbesondere in Kärnten/Koroška konsequent verboten und geahndet werden.

Der Rat der Kärntner Slowenen stellt dazu jedoch fest, dass die Erinnerungskultur in Kärnten/Koroška auch darüber hinaus in vielen Bereichen einen Nachholbedarf hat und es angebracht wäre, etliche Missstände bis zum 100-jährigen Jubiläum der Kärntner Volksabstimmung zu beheben und Versäumtes nachzuholen:

  • Es fehlt in Kärnten ein zentraler Erinnerungsort für die Kärntner Opfer des Nationalsozialismus, seien es als politische Gegner Verfolgte, Kärntner Slowenen, Juden, aus religiösen Gründen Verfolgte oder andere. In den letzten Jahren gab es wohltuende Initiativen, wie die Gedenktafel vor dem Landesgericht, das Denkmal der Namen in Villach/Beljak, das Denkmal für die ausgesiedelten Kärntner Slowenen in Ebenthal/Žrelec, das Erinnerungsmal in Zell/Sele und andere. Es fehlt jedoch eine zentrale Gedenkstätte des Landes Kärnten/Koroška.
  • Während es keinen Mangel an Denkmälern in Bezug auf den Abwehrkampf gibt, wobei die beiden Denkmäler in St. Jakob in Rosental/Šentjakob v Rožu und Rosegg/Rožek einen eindeutigen NS-Bezug aufweisen, gibt es keine öffentliche Erinnerung daran, dass Kärntner, teils direkt aus dem Abwehrkampf heraus, zu den wesentlichen Mittätern des NS-Regimes und zentralen Figuren von dessen Vernichtungsapparat gehörten. Stellvertretend für andere seien nur Gauleiter Friedrich Rainer und Odilo Globočnik genannt. Weitere Mörder konnten noch lange nach dem Krieg unbehelligt in Kärnten leben, etwa ein Tanzcafé betreiben, wie Ernst Lerch, oder als Ärzte arbeiten wie Sigbert Ramsauer. Wenngleich Verbrechen nicht gegeneinander aufgewogen werden sollen, ist zu bemerken, dass den von den Partisanen Verschleppten ein Denkmal am Klagenfurter Domplatz gewidmet ist, während die unvorstellbar größeren Verbrechen, die von Kärntnern während der NS-Zeit begangen wurden, in der öffentlichen Erinnerungskultur nicht präsent sind.
  • Zahlreiche Straßen und Wege, von der Franz-Palla-Gasse über etliche Perkonig-Straßen und Lobisser-Wege bis zur Kernstock-Straße, sind immer noch nach NS-Mittätern und Sympathisanten benannt. Das Land Kärnten sollte die finanziellen Mittel aufbringen, um diese Straßen umzubenennen und den betroffenen Bürgern die für neue Dokumente erforderlichen Ausgaben ersetzen. Außerhalb dieses Kontextes sollte auch die Dr. Jörg Haider Brücke nicht unerwähnt bleiben.
  • Spätestens zum 100-jährigen Jubiläum der Volksabstimmung sollte die Stätte der Kärntner Einheit dahingehend verändert werden, dass sie ganz Kärnten und auch die gesamte Erinnerung an die vergangenen 100 Jahre repräsentiert.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch das in Artikel 7 Zeile 5 des Staatsvertrages von Wien ausdrücklich formulierte Gebot, dass Organisationen, die darauf abzielen, der slowenischen Volksgruppe ihre Eigenart und ihre Sprache zu nehmen, zu verbieten sind. Auch diese Bestimmung wurde durch all die Jahrzehnte ihres Bestehens nicht angewendet und ist dieses Versäumnis für den derzeitigen Zustand der slowenischen Volksgruppe in Kärnten mitverantwortlich. Zum sechzigsten Jahrestag der Abschaffung des allgemeinen zweisprachigen Unterrichtes im Jahre 1958 muss dies besonders hervorgehoben werden.

So begrüßenswert anlassbezogene Maßnahmen zur Unterbindung faschistischer Veranstaltungen sind und auch ein pietätsvoller Gedenkgottesdienstes in Erinnerung an unschuldige Opfer des kommunistischen Regimes keine Bedenken hervorruft, so notwendig wäre es, einen Missbrauch solcher Veranstaltungen wirksam zu unterbinden und an einer über den Anlassfall hinausreichenden Kärntner Erinnerungskultur zu arbeiten.