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Landesverfassung: Kompromiss ist ein Schritt zurück

Als „wesentlichen Rückschritt“ bezeichnet der Sekretär des Vereines der Kärntner Slowenischen Juristen, Mag. Rudolf Vouk, den Kompromiss in Sachen Erwähnung der Slowenischen Volksgruppe in der Kärntner Landesverfassung.

„Der neue Text führt neu die deutsche Sprache als Landessprache ein und betont wieder den Status der Volksgruppe als Minderheit. Nicht einmal dieser Begriff wird durch „Volksgruppe“ ersetzt. Es wird hervorgehoben, dass allein die deutsche Sprache die Landessprache ist, es gibt offenbar keine zweite Landessprache. Dass sich das Land Kärnten zu Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung bekennt, ist eine no-na- Aussage, selbstverständlich hat sich jedes Bundesland zur Bundesverfassung zu bekennen. Es fehlt das freiwillige und gewollte Bekenntnis zur slowenischen Volksgruppe. Dass die Fürsorge des Landes allen Landsleuten gleichermaßen gilt, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Selbst dabei fällt auf, dass die Gemeinden nicht mehr genannt werden, wie es vorher noch geplant war. Liest man das Ergebnis als Jurist durch, gelangt man zum Ergebnis, dass sich wieder einmal Nationalisten durchgesetzt haben. Bemerkenswert ist, dass über „Kompromisse“ die Parteien gesprochen haben, die slowenische Volksgruppe aber nicht einmal gehört wurde.“