Bild: Erweiterter Koordinationsausschuss slowenischer Organisationen, Vereine und Institutionen

Erweiterter Koordinationsausschuss slowenischer Organisationen, Vereine und Institutionen

Sitzung des Volksgruppentages beim Rat der Kärntner Slowenen zu aktuellen Volksgruppenthemen:

 

Im Rahmen seiner letzten Sitzung hat sich das höchste, von den Angehörigen der slowenischen Volksgruppe unmittelbar gewählte Gremium des Rates der Kärntner Slowenen, der Volksgruppentag, mit aktuellen volksgruppenpolitischen Themen befasst. Unter anderem mit der Gründung des Vereines der „Ständigen Konferenz der Beiratsvorsitzenden – und Stellvertreter“. Dieser soll vor kurzem in Wien gegründet worden sein.

Der Rat der Kärntner Slowenen lehnt die Gründung eines solchen Vereines nach dem Modell der Selbsternennung absolut ab, weil dadurch in die Volksgruppe Streit getragen wird, das Rotationsprinzip der Vorsitzführung im Beirat untergraben und das unkoordinierte Agieren in Volksgruppenfragen vertieft wird. Der Beirat ist beratendes Gremium der Bundesregierung und keine Volksgruppenvertretung. Die Mitglieder werden vom Bundeskanzler ernannt und haben daher nicht die notwendige unmittelbare demokratische Legitimation der Volksgruppe.

Den letzten Versuch der Gründung einer derartigen Konferenz auf gesetzlicher Ebene unternahm der damalige Staatssekretär Ostermayer. Unzählige Volksgruppenorganisationen, angesehene Institutionen der Zivilgesellschaft, aber auch öffentliche Einrichtungen der Republik Österreich übten damals scharfe Kritik an diesem Versuch der Verstaatlichung der Volksgruppenpolitik. Dringender Handlungsbedarf besteht hingegen bei der Reform des Volksgruppengesetzes. Das vorliegende Regierungsprogramm bietet die dafür notwendigen Ansätze.

Die Gründung des Vereines der „Ständigen Konferenz der Beiratsvorsitzenden – und Stellvertreter“ wurde weder innerhalb der slowenischen Volksgruppe besprochen, noch gab es dazu eine Befassung, geschweige denn eine Beschlussfassung im slowenischen Beirat. Ähnliches Vorgehen wurde bei den Burgenlandkroaten festgestellt, neben den Steirischen und den Kärntner Slowenen immerhin eine Volksgruppe unter dem Schutzschirm des Artikel 7, Staatsvertrag von Wien. Der Vorsitzende des kroatischen Kulturvereines und Vorsitzendenstellvertreter im kroatischen Beirat, Stanko Horvath, hat sich öffentlich und entschieden gegen eine solche Konferenz ausgesprochen. Eine Ständige Konferenz der Beiratsvorsitzenden – und Stellvertreter müsste sich zudem an den Rechten der zahlenmäßig und rechtmäßig schwächeren Volksgruppen orientieren und würde dementsprechend eine gravierende Schwächung jener Volksgruppen nach sich ziehen, die durch den Staatsvertrag geschützt sind, die burgenländischen Kroaten und Kärntner Slowenen. So einer Schwächung der Rechte der Kärntner Slowenen kann deshalb der Rat der Kärntner Slowenen keineswegs zustimmen. 

Der Volksgruppentag hat sich einstimmig für die Einsetzung bzw. Wiederbelebung eines ständigen Koordinationsausschusses ausgesprochen. Vertreten wären darin Obleute der zentralen politischen Organisationen des Rates, des Zentralverbandes, der Gemeinschaft, der Einheitsliste, der Kärntner Bäuerinnen und Bauern, die beiden kulturellen Dachverbände (christlicher Kulturverband und slowenischer Kulturverband), eine Vertreterin oder ein Vertreter der Klubs der slowenischen Studentinnen und Studenten, die Initiative Slowenischer Konsens, der slowenische Wirtschaftsverband und der Hermagoras Verein. Weitere Mitglieder wären die jeweils aus den Reihen der Volksgruppe gewählten Abgeordneten zum Nationalrat bzw. zum Kärntner Landtag und ein allenfalls gewählter Stadtrat/Stadträtin der Landeshauptstadt Klagenfurt. Derzeit wären dies Olga Voglauer, Anna Blatnik und Lojze Dolinar. Dieses Format deckt die große Bandbreite innerhalb der slowenischen Volksgruppe ab und hat sich als beratendes Gremium bei der Suche nach einem gemeinsamen Nenner in der Volksgruppenpolitik schon während des Erinnerungsjahres der Kärntner Volksabstimmung sehr gut bewährt.

Weiters hat sich der Rat der Kärntner Slowenen für die Installierung eines breiten Koordinationsausschusses der slowenischen Volksgruppe ausgesprochen, in dem alle Obleute jener slowenischen Vereine und Institutionen vertreten wären, die einen Förderantrag für die Volksgruppenförderung beim Amt für Auslandsslowenen in Ljubljana oder beim Bundeskanzleramt in Wien einreichen. Somit wären in diesem breiteren Ausschuss fast alle slowenischen Vereine und Institutionen vertreten. Damit wäre der erste Schritt gesetzt in der mehr als notwendigen Diskussion bezüglich einer Reform der Volksgruppenvertretung im Sinne des beschlossenen Regierungsprogramms 2020-2024.