Bild: Neues Gesetz schafft neues Unrecht

Neues Gesetz schafft neues Unrecht

Während der letzten Nationalratssitzungen im Juli 2026 wurden rund 70 Gesetze beschlossen, darunter das neue Gerichtsorganisationsgesetz für Kärnten. Mit diesem Gesetz erhalten, nach 72 - jähriger Wartezeit seit der Unterzeichnung des Staatsvertrages von 1955, erfreulicherweise nunmehr alle Gemeinden im Jauntal und in Teilbereichen des Rosentals einen Zugang zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit.

Bedauerlicherweise gehen jedoch Gemeinden des Oberen Rosentals, der Umgebung des Faakersees sowie des gesamten Gailtals leer aus, obwohl es in diesem Bereich ein knappes Dutzend von zweisprachigen Ortstafeln gibt (z.B. in der Schispringerhochburg Achomitz/ Zahomc oder in Hart/ Ločilo) und eine Anzahl von zweisprachigen Volksschulen.

Als eine weitere schwere Kränkung und juristisches Flickwerk muss die neue Regelung für das Bezirksgericht Klagenfurt gewertet werden. Während Bürger aus Slowenien in Klagenfurt eine Gerichtsverhandlung auf Slowenisch verlangen können, bleiben die in Klagenfurt ansässigen Kärntner Slowenen vom Bezirksgericht Klagenfurt explizit ausgeschlossen (Bezirksgericht Klagenfurt „mit Ausnahme von Klagenfurt“).

Diese Regelung verletzt nicht nur den gesunden Menschenverstand, es fragt sich auch, welche Kompetenzen das künftige Klagenfurter „Kompetenzzentrum“ haben soll, denn es sollen zweisprachige Verhandlungen nicht in Klagenfurt, sondern in Ferlach stattfinden.

Ähnliches ist mit dem künftigen „Kompetenzzentrum Völkermarkt“ geplant. Die Verhandlungen sollen nicht in Völkermarkt, sondern in Bleiburg stattfinden. Könnte ein neues Kompetenzzentrum stattdessen nicht im bewährten und praxiserprobten Bleiburg, auch unter Berufung auf den hochdekorierten und langjährigen ehemaligen Richter Franz Boschitz, etabliert werden?

Die von Justizministerin Anna Sporrer am 27. Juli angeführte, weitgehend unbekannte Regelung betreffend eventuelle zweisprachige Gerichtsverhandlungen für Klagenfurt, trotz gesetzlichem Ausschluss, wird von Mag. Rudi Vouk als rechtlich nicht garantiertes „Almosen“ und von einem hochrangigen Richter als „totes Recht“ eingestuft. Die Volksgruppe brauche aber keine „Almosen“, ihre Angehörigen seien ja keine Bettler, meint der Obmann Dr. Valentin Inzko. Ein hochrangiger Richter hat diese Regelung sogar als "totes Recht" bezeichnet. 

Wie schon 2011, als unter Staatssekretär Josef Ostermayer mit dem Memorandum anstatt der 10%-Klausel des Verfassungsgerichtshofes eine 17,5% Hürde eingeführt wurde, wurde auch diesmal eine einmalige Chance vertan, ein sauberes, für alle Volksgruppenangehörigen gleichermaßen gültiges Gesetz zu erlassen, das auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestehen bleiben wird.

Der Rat der Kärntner Slowenen hat demnach diesem Gesetz, dass dem Staatsvertrag und der österr. Verfassung widerspricht und zwei Kategorien von Volksgruppenangehörigen schafft, keine Zustimmung gegeben. Es sei denn, es wird entsprechend von künftigen Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtshofes Verbesserungen geben.

Am schwersten wiegt jedoch der Umstand, dass das neue Gesetz gegen den Staatsvertrag verstößt! Das Gesetz missachtet aber nicht nur den Geist des Österreichischen Staatsvertrags von 1955, sondern auch den Wortlaut: der Staatsvertrag sieht nämlich keine geografischen Ausschlüsse für Klagenfurt und das Gailtal vor, sondern für die Volksgruppe „dieselben Rechte wie für alle anderen österreichischen Staatsbürger“ und "keinem Volksgruppenangehörigen darf durch die Ausübung der ihm zustehenden Rechte ein Nachteil erwachsen".