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50 Jahre Volksgruppengesetz - und noch immer keine Lösung

In den Räumlichkeiten des Rates der Kärntner Slowenen präsentierte Mag. Rudi Vouk im Rahmen einer Pressekonferenz seine neueste Publikation: "50 Jahre Volksgruppengesetz - und noch immer keine Lösung". Von ihm, aber auch von anwesenden Journalisten war zu hören, dass in Europa wohl kein Gesetz existiert, das in den letzten 50 Jahren nicht geändert oder ergänzt wurde. Nur am Volksgruppengesetz änderte sich nichts.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 1976 gab es vorerst eine Trotzphase wo auf behördliche Schreiben Vermerke angebracht und mit der Aufschrift "Bitte, Slowenisch" retourniert wurden. In der zweiten Phase versuchte man pragmatisch, das Beste aus der gegeben rechtlichen Lage zu machen. Dieser Weg war, wie aus verschiedenen Urteilen des Verfassungsgerichts zu ersehen ist, durchaus erfolgreich. Die Phase der rechtlichen Auseinandersetzungen wurde im Jahr 2011 mit dem ungerechten Kompromiss ("Memorandum") beendet, als der Gesetzgeber Teile der Topographie- und Amtssprachenregelung in den Verfassungsrang erhob und der Volksgruppe in wesentlichen Bereichen jedwede Möglichkeit genommen wurde, die Regelungen beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Als Gegenleistung wurde seitens des Verhandlungsduos Staatssekretär Ostermayer und Landeshauptmann der Minderheit ein "Volksgruppengesetz neu, zügig" schriftlich zugesagt. Darauf wartet nun die Volksgruppe volle 15 Jahre.

 

Vouk verweist in seiner Publikation auch auf weitere Versuche, das Volkgruppengesetz zu modernisieren, wie jenen, geleitet von der früheren Justizministerin Maria Berger und dem Ex-Staatssekretär Heirich Neisser. Dr. Valentin Inzko erinnerte noch auf die 1945 eingeführte positive Errungenschaft, des obligatorischen zweisprachigen Unterrichts, der von über 12.000 Schülern besucht wurde. Nach dem Protest von heimattreuen Organisationen wurde dieser abgeschafft und es blieben noch 2.300 Schüler. Weiter verwies Inzko auf die durch DDr. Drimmel erfolgte Gründung des Bundesgymnasiums für Slowenen. In Bereich Mittelschulen sei der Staatsvertrag zur Gänze erfüllt.

Nicht aber im Bereich Justizwesen, wo es seit 1. Mai 2026 keinen einzigen zweisprachigen Richter mehr gibt.

Somit lautete die Zusammenfassung : "50 Jahre Volksgruppengesetz - und noch immer keine Lösung".