Mag. Rudi Vouk
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Landesverfassung: Entweder beide Landessprachen oder keine

Als unrichtig bezeichnet der Sekretär des Vereins der Kärntner slowenischen Juristen, Mag. Rudi Vouk, die Behauptung des Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, LAbg. Scherwitzl, es sei aus bundesverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, in der Landesverfassung auch die slowenische Sprache als Landessprache zu nennen. Weil die Einführung ausschließlich der deutschen Landessprache die slowenische Landessprache ausschließen würde, wäre nach dieser Logik auch die Festlegung der deutschen Landessprache verfassungswidrig und außerhalb der Zuständigkeit Kärntens.

 

Vouk macht darauf aufmerksam, dass für Bereiche, wie Kindergärten, landwirtschaftliche Schulen, Musikschulen usw. ausschließlich das Land zuständig ist. Diese Bereiche sind genauso Teile der Vollziehung. Nach der Logik von Scherwitzl könnte aber auch in diesen Bereichen nur der Bund Volksgruppenrechte vorsehen, was offenkundig unrichtig ist. Weiters macht Vouk darauf aufmerksam, dass erst vor Kurzem der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Dr. Hesse, gegenüber der Gemeinde St. Jakob im Rosental/Šentjakob v Rožu feststellte, dass es zulässig wäre zweisprachige Straßenbezeichnungen einzuführen, was ebenso gegen die Auffassung von Scherwitzl spricht.

 

„Entweder ist es zulässig, sowohl Deutsch, als auch Slowenisch für das zweisprachige Gebiet in der Landesverfassung als Landessprachen festzulegen, oder es ist beides unzulässig. Man soll aber aufhören so zu tun, als ob man ohnehin bereit wäre auch die slowenische Sprache als Landessprache zu berücksichtigen, es aber aus bundesverfassungsrechtlichen Gründen leider nicht dürfe. Vielleicht wäre es ohnehin besser die unnötige Diskussion um die Einführung einer Landessprache zu beenden, Kärnten ist auch bisher ohne Landessprache in der Verfassung ausgekommen,“ schließt Vouk.