Foto: Copyright: Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS
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Sobotka irrt

In einem kürzlichen Interview für das slowenische Programm des ORF hat sich Mag. Wolfgang Sobotka, Präsident des Nationalrats, eines schweren Fehltritts schuldig gemacht.

Er behauptete, dass es bei der Reform des seit 1976 geltenden und völlig veralteten Volksgruppengesetzes "rechtliche Probleme" gebe. Außerdem gebe es laut Sobotka keine besseren Vorschläge, wobei er wohlweislich den Entwurf der damaligen Justizministerin Berger und des ÖVP-Staatssekretärs Heinrich Neisser vergessen hat. Dieser liegt in der Schublade sowie mannigfache andere Vorschläge. 

Vergessen hat er aber auch das eigene Regierungsprogramm 2020-2024 der neuen ÖVP ("Aus Verantwortung für Österreich"), in dem eine "Neukodifikation der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zu Volksgruppen" vorgesehen ist. Versprochen wurde einiges, aber kaum etwas wurde umgesetzt, darunter die "Absicherung der zweisprachigen Bezirksgerichtsbarkeit im Siedlungsgebiet". Noch immer haben 2/3 der Volksgruppenangehörigen keinen Zugang zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit, aber ein Slowene aus Ljubljana oder Triest, weil EU - Bürger, kann am Gericht in Klagenfurt seine Muttersprache benützen, nicht aber ein Kärntner Slowene. Kann das jemand erklären? Diesbezüglich ist der Staatsvertrag seit 68 Jahren nicht umgesetzt. Schaut so die Verantwortung für Österreich aus?

Wolfgang Sobotkas Partei hat im April 2011 auch dem ungerechten Ortstafelkompromiss zugestimmt, ungerecht, weil die 10% Klausel des Verfassungsgerichtshofs beiseitegeschoben wurde und so die Volksgruppe 200 Ortsschilder verlor. Im Gegenzug wurde aber ein "Volksgruppengesetzt neu zügig" versprochen. Und dieses zügige Gesetz gibt es nach beinahe 13 Jahren noch immer nicht. 

 

Weiters meinte er, die Stadt Wien erwähnen zu müssen, wo es "nichts gäbe". Er vergaß dabei aber auf die 150 Jahre alte Komensky Schule, wo 600 Kinder von 2 bis 18 Jahren, in Tschechisch, Slowakisch und Deutsch unterrichtet werden.

Mag. Sobotka meinte abschließend, man müsste sich zusammensetzen. Das hätte aber wohl 2020 stattfinden sollen und nicht am Ende der Legislaturperiode. Das ist völlig unglaubwürdig.

Denn nicht rechtliche Probleme stehen einer "Neukodifikation" des Volksgruppengesetzes im Wege, sondern politische. Kein Wunder, dass die Politik an Ansehen verliert. Auch Mag. Sobotka.