Foto: APA Roland Schlager
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Mindestsicherung und Deutschkenntnisse: Volksgruppen vergessen


Der Rat der Kärntner Slowenien bemängelt, dass die Bundesregierung bei der Vorlage eines Entwurfes zur Reform der Mindestsicherung einmal mehr die Existenz der Volksgruppen in Österreich vergessen hat. Nach dem Entwurf soll künftig die Höhe der Mindestsicherung daran geknüpft sein, dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Der Rat der Kärntner Slowenen verweist darauf, dass gem. Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung sich die Republik Österreich zu ihren Volksgruppen bekennt, und Sprache und Kultur, Erhalt und die Entwicklung der Volksgruppen sind zu schützen und zu fördern sind. Nach dem Entwurf der Bundesregierung über die Mindestsicherung kann es aber künftig sein, dass ein Betroffener ausgezeichnet eine der Volksgruppensprachen beherrscht, er aber trotzdem keine volle Mindestsicherung bekommt, wenn seine Deutsch- oder Englischkenntnisse nicht ausreichend sind. Das widerspricht dem Bekenntnis der Republik zum Schutz und zur Förderung der Sprachen der Volksgruppen, diese müssten auch in Bereichen, wie Mindestsicherung, gleichberechtigt berücksichtigt werden, zumindest in jenen Gebieten, wo die Volksgruppen leben.

 

Der Rat der Kärntner Slowenen verweist darauf, dass in  letzter Zeit immer häufiger diverse öffentliche Leistungen mit Deutschkenntnissen verknüpft werden und selbst Bereiche, wie die Verwendung von Sprachen in Schulpausen oder die Vergabe von Wohnungen diskussionsweise an Deutschkenntnisse geknüpft werden. In allen diesen Bereichen wird ignoriert, dass in Österreich Volksgruppen leben. Der Rat der Kärntner Slowenen fordert daher von der Bundesregierung, ihr Bewusstsein über die Existenz der autochthonen österreichischen Volksgruppen zu schärfen und diese bei künftigen Entwürfen zu berücksichtigen.