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100 Jahre historische Sitzung des Landtages

Am 28. September, jährt sich zum 100. Mal der Jahrestag der feierlichen Sitzung des Kärntner Landtages, als dieser, am 28. September 1920, knapp vor der Volksabstimmung, folgende, historische Entschließung verabschiedete:

"Die Kärntner Landesversammlung erklärt daher im Bewusstsein der verantwortungsvollen Stunde, dass sie den slowenischen Landsleuten ihre sprachliche und nationale Eigenart jetzt und allezeit wahren will und dass sie deren geistigem und wirtschaftlichem Aufblühen dieselbe Fürsorge angedeihen lassen wird, wie den deutschen Bewohnern des Landes."

"Der Kärntner Slowene wird daher auch innerhalb seines bisherigen Heimatlandes Kärnten die Bürgschaft für den Bestand seines nationalen Lebens und seines wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwungs vorfinden."

Bei dieser Entschließung handelt es sich in der Diktion von 1920 um eine "unverjährbare politische Verpflichtung".

In dieser weitreichenden Entschließung sei ein einzelner Aspekt hervorgehoben:

"Die Kärntner Landesversammlung erklärt daher im Bewusstsein der verantwortungsvollen Stunde, dass sie den slowenischen Landsleuten ihre sprachliche Eigenart jetzt und allezeit wahren will."

In diesem Zusammenhang darf angeregt werden, bei einer der künftigen Sitzungen des Kärntner Landtages, in Erinnerung an den 100. Jahrestag dieser Entschließung, diese, seinerzeitig eingegangene Verpflichtung, einzulösen und Slowenisch in der Landesverfassung als zweite Landessprache zu verankern. Dies sollte nur dort erfolgen, wo es bereits bestehende, sinngemäße Regelungen gibt (Minderheitenschulbereich, Bereich der Gerichtsbezirke, Amtssprachen - und Ortstafelregelung).

Dies wäre nach 100 Jahren eine teilweise Erfüllung der seinerzeitigen Zusagen und eine teilweise Wiedergutmachung der entstandenen Folgen nach dem 10. 10. 1920. Gleichzeitig wäre dies eine Erfüllung des noch immer gültigen Art. XIX. des österreichischen Staatsgrundgesetzes betreffend allgemeinen Rechte der Staatsbürger aus dem Jahre 1867, nämlich:

"Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt, und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt."

Eine Ergänzung der Landesverfassung und Anerkennung der zweiten Landessprache wäre mit keinerlei Kosten verbunden. Sie hätte aber einen hohen symbolischen Wert und wäre eine Bestätigung dafür, dass solche Schritte nicht nur möglich sind, sondern im herrschenden guten Klima, im zweiten Jahrhundert nach der Volksabstimmung, zur Normalität im Lande gehören, ähnlich wie die historische Entscheidung des Gemeinderates von St. Jakob im Rosental betreffend Ortsschilder.

Der Obmann des Rates der Kärntner Slowenen, Valentin Inzko, appelliert daher an die im Landtag vertretenen Parteien, diese, für das Ansehen des Landes und für das Überleben der klein gewordenen Volksgruppe wichtige Verfassungsergänzung noch im Jubiläumsmonat Oktober vorzunehmen, 100 Jahre nach den gegebenen Versprechen. Die im Landtag vertretenen Parteien würden damit in die Geschichte eingehen, denn sie würden ein neues Kapitel in Kärnten, ein neues Kapitel mit dem Nachbarland Slowenien und in Europa aufschlagen.