foto: apa/harald schneider
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150 Jahre Staatsgrundgesetz

150 Jahre Staatsgrundgesetz: Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen ist noch immer gültig!

Zum 150. Jubiläum des Staatsgrundgesetzes, mit welchem erstmalig in Österreich Grund- und Menschenrechte im Verfassungsrang eingeführt wurden und das noch immer in Kraft steht, macht der Rat der Kärntner Slowenen auf Art. 19 des Staatsgrundgesetzes über die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen aufmerksam. Wortwörtlich heißt es in Art. 19 Abs. 2 StGG: „Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprache in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt.“

Der Verfassungsgesetzgeber hat erst vor einigen Jahren ein Verzeichnis der nicht mehr in Kraft stehenden Verfassungsbestimmungen kundgemacht. Art. 19 des Staatsgrundgesetzes wurde dabei nicht angeführt, so dass die Bestimmung nach wie vor in Kraft steht.

Die neue Bestimmung über die deutsche Landessprache in der Kärntner Landesverfassung widerspricht Art. 19 des Staatsgrundgesetzes.

Der Rat der Kärntner Slowenen erwartet von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Gültigkeit des Art. 19 des Staatsgrundgesetzes und eine dementsprechende Politik.