Obfrau des Volksgruppentages, mag. Sonja Kert-Wakounig
Bild: Obfrau des Volksgruppentages, mag. Sonja Kert-Wakounig

Kärntner Landesverfassung

Die Verhandlungen rund um den Wortlaut der neuen Kärntner Landesverfassung waren für die Kärntner Slowenen quälend und gaben einmal mehr das Gefühl, man sei nicht besonders erwünscht. Alle Vorschläge der Kärntner Slowenen wurden zurückgewiesen, schließlich einigte sich die Regierungskoalition, gemeinsam mit Vertretern der Slowenen in den Regierungsparteien, auf eine Minimalstvariante der Erwähnung der slowenischen Volksgruppe.

Das Resultat der vom Obmann der Kärntner Volkspartei neuerlich entfachten Debatte ist eine neue Textversion. Da findet Kärnten nicht einmal mehr eigene Worte für seine slowenischen Landsleute, sondern leiht sie sich von der Bundesverfassung. Diese spricht von der slowenischen Sprache, von Traditionen und einem Kulturerbe, die zu achten, zu schützen und zu fördern sind, worauf in Artikel 7 Landesverfassung verwiesen werden soll. Nichtsdestotrotz wäre dies ein Fortschritt und begrüßenswert.

Diesem Passus aber soll in Artikel 5 eine kurze, jedoch bedeutungsvolle Zeile vorangestellt werden, worin die deutsche Sprache als einzige Landessprache in Kärnten ausgewiesen werden soll. Dieser Zusatz steht in krassem Widerspruch zur Aussage in Artikel 7, die slowenische Sprache und Kultur seien zu achten, zu schützen und zu fördern. In einem solchen Passus kann keine Achtung und Förderung der slowenischen Sprache erblickt werden, sondern dessen genaues Gegenteil. Er bedeutet eine Verschlechterung für die Volksgruppe und schafft Misstrauen. Er bedeutet einen weiteren Schritt der Politik hin zur Erfüllung der einstigen Parole: Macht mir dieses Land deutsch! - oder wie es vor nicht allzu langer Zeit hieß: Kärnten wird einsprachig. Diesem Passus können wir Kärntner Slowenen nicht zustimmen, er bedeutet einen großen Schritt zurück in den Bestrebungen der letzten Jahrzehnte um Gleichberechtigung der slowenischen Sprache in Kärnten. Ein Klima, das solches zulässt, kann nicht gut genannt werden.

Im Namen des Volksgruppentages / Zbor narodnih predstavnic in predstavnikov erwarte ich, dass im Falle der Beibehaltung einer Erwähnung der Landessprache in der neuen Landesverfassung die slowenische Sprache als zweite Landessprache anerkannt bzw. als solche zumindest erwähnt wird. Dass es Kärnten ernst meint mit dem Schutz der slowenischen Sprache, Kultur und Tradition, könnte sich etwa darin manifestieren, dass Kundmachungen von Gesetzen und amtlichen Mitteilungen wieder in beiden Landessprachen erfolgen, wie dies einst üblich war. Dazu könnte zunächst die neue Landesverfassung, nach dem Vorbild des nördlichsten deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein, in einer offiziell zweisprachigen Version erstellt und verlautbart werden, in beiden Kärntner Landessprachen, in Deutsch und Slowenisch.