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Stellungnahme des Rates zum Entwurf eines Bundesgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren!
Spoštovani!


Im Wege des Beirates für die slowenische Volksgruppe wurde der Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über die Österreichische Bibliothekenvebund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden, im Sinne des §3 Abs. 2. Volksgruppengesetz zur Stellungnahme bis längstens 02.04.2020 übermittelt.
Der Rat der Kärntner Slowenen / Narodni svet koroških Slovencev erstattet dazu fristgerecht nachstehende Stellungnahme:

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen auch Bestimmungen aus dem schulischen Bereich umgesetzt werden, die in den beabsichtigten Punkten der Gesetzesnovelle auch den Bereich des Minderheitenschulwesens in Kärnten betreffen. Im Bereich der Landwirtschatschulen fehlt jedweder Ansatz der mit mehreren Stellungnahmen übermittelten, dringend notwendigen Reformen, die  das Angebot des Unterrichts in slowenischer Sprache berücksichtigen würden. 
In diesem Zusammenhang dürfen wir auf die bereits eingebrachten Stellungnahmen vom 04.05.2016, 28.04.2017 und vom 17.02.2020 hinweisen.
Vor allem darf auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe hingewiesen werden, die ab dem Jahr 2009 intensiv an einem Maßnahmenkatalog im Bereich Schule und Bildung gearbeitet hat und dazu einen
umfangreichen Schlussbericht vorgelegt hat.

Es ist für uns als Vertretungsorganisation der Kärntner Slowenen nicht nachvollziehbar, dass diese seit über 10 Jahren immer wieder vorgebrachten Argumente und konkreten Gesetztesvorschläge
kein Gehör finden. Der Reformbedarf hinsichtlich des zweisprachigen Schulwesens und der Wiederspruch des bestehenden Zustandes zur Verfassungsbestimmung des Art 7 Z 2 des Staatsvertrages von Wien sind durch all die Jahre bekannt, trotzdem wurde bisher nicht einmal der Versuch unternommen, in einem umfassenden Reformpaket im Bereich des Minderheitenschulwesens die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, geschweige denn im Sinne der Bildungsdiagonale von der vorschulischen Erziehung bis zum universitären Abschluss mit den Vertreungsorganisationen der Kärtner Slowenen in einen längst überfälligen Dialog über dringend notwenige gesetzliche Regelungen im Bereich der Bildung und Schule einzutreten. 
Wenn daher ausgerechnet im Erinnerungsjahr 2020 bereits die zweite Novelle, das Bildungssystem der slowenischen Volksgruppe betreffend, umgesetzt werden soll, dabei aber wieder, die schon so oft vorgetragenen und verfassungsrechtlichen Anliegen der Volksgruppe übergangen werden, muss auch im Erinnerungsjahr 2020 festgestellt werden, dass die Versprechungen gegenüber der slowenischen Volksgruppe seit 100 Jahren zum wiederholten mal gebrochen werden.

Wir ersuchen daher dringend im Sinne der wiederholt vorgetragenen Anliegen und Anpassungen sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene ( die gesammelten Vorschläge finden Sie im Anhang), die notwenigen gesetzlichen Maßnahmen zur Modernisierung, Anpassung und Ausweitung des zweisprachigen Schulwesens in Kärnten in Angriff zu nahmen.

Die Zeit dafür ist reif – čas je zrel. Das Erinnerungsjahr 2020 sollte, trotz aller widrigen Umstände, die derzeit den gesamten Globus in Bann halten, genützt werden, die notwendigen Reformen und die damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen für den Erhalt und eine positive Entwicklung der slowenischen Sprache in Kärnten und in Österreich, auf den Weg zu bringen.
Dem Bereich Schule und Bildung kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. „Die Zeit ist reif – čas je zrel!«

Mit freundlichen Grüßen / S prijaznimi pozdravi
Fortunat Olip
Vorsitzender des Beirates für die slowenische Volksgruppe
Vorsitzender des Volksgruppentages / ZNP beim Rat der Kärntner Slowenen / Narodni svet koroških Slovencev