Slowenisch an Ämtern

Slowenisch an Ämtern

Die ARGE "Slowenisch an Ämtern" (Slovénsko na urádih) wurde 2006 gegründet im Rahmen des Volksgruppentages (Rat der Kärntner Slowenen). Der Zweck der ARGE ist die Motivation der slowenischen Volksgruppe selbstbewusst ihre Muttersprache auch in der Kommunikation mit Ämtern, die es gesetzlich ermöglichen, zu verwenden.
Sehr erfreut ist die ARGE über die Unterstützung und Anerkennung dieser Aktion in allen Teilen der slowenischen Volksgruppe.

"Der Gebrauch des Slowenischen vor Ämtern ist keine Gnade, sondern Recht", wird der anerkannte Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk zitiert.
Um diesem Recht eine Normalität und eingesessene Praxis zu verleihen, muss man es leben.
Diese Informationsbroschüre ist als Leitfaden für all jene gedacht, denen die lebendige slowenische Sprache auch in der Kärntner Öffentlichkeit am Herzen liegt.

Für weitere Informationen stehen ihnen die Mitglieder der ARGE gerne zur Verfügung:

Jokej Logar: logar@slovenskonauradih.at
Martin Pandel: pandel@slovenskonauradih.at
Micka Opetnik: opetnik@slovenskonauradih.at
Pavel Buch: buch@slovenskonauradih.at
Vladimir Smrtnik: smrtnik@slovenskonauradih.at

Rechtsgrundlagen

In Österreich leben autochthone Minderheiten bzw. Volksgruppen, die auf Basis der Verfassung einen besonderen Schutz genießen. Allgemein betrachtet sind Minderheiten Gruppen von Staatsbürgern, die sich von der «Mehrheit» entweder nach objektiven (Sprache, Religion usw.) oder nach subjektiven Merkmalen (Bekenntnis zu einer bestimmten Kulturgruppe) unterscheiden.

Für die Rechtsposition von Minderheiten sind die Vorschriften von besonderer Bedeutung, durch die den Minderheiten spezifische Sonderrechte eingeräumt werden.

Wichtige Bundes-bzw. Landesgesetze (Verordnungen), die den Volksgruppenschutz betreffen sind:

Artikel 7 Staatsvertrag zu Wien 1955
Beschreibung: Der Artikel 7 Z. 2-4 des Österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 (BGBl. 1955/152) beinhaltet die wichtigsten Schutzbestimmungen für die slowenische und kroatische Volksgruppe in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und Burgenland.

Das Volksgruppengesetz von 1976
Beschreibung: Das Volksgruppengesetz von 1976

Slowenisch als Amtssprache 1977
Beschreibung: Verordnung der Bundesregierung vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird


Antragsformulare in slowenischer Sprache

Durch die Verordnung der Bundesregierung (BGBl. 307/77) wurden jene Behörden und Dienststellen, bei denen zusätzlich zur deutschen auch die slowenische Sprache als Amtssprache zugelassen wird, festgelegt (welche Behörden und Dienststellen das sind, ist in der Rubrik „Gesetzestexte“ genau nachzulesen).

Das Volksgruppenbüro bietet auf seiner Internetseite Formulare in slowenischer Sprache an, insbesondere um die Funktionalität der slowenischen Sprache als Amtssprache zu steigern.

http://www.volksgruppenbuero.at/services/C4